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Fachanwalt für Scheidung und Trennung in Belgien

Die Entscheidung zur Scheidung zu treffen ist nie einfach. Es ist das Ende einer oft schmerzhaften Überlegung, manchmal die Feststellung eines Scheiterns, immer der Beginn eines neuen Lebensabschnitts.

Mis à jour en février 2026

Die Entscheidung zur Scheidung zu treffen ist nie einfach. Es ist das Ende einer oft schmerzhaften Überlegung, manchmal die Feststellung eines Scheiterns, immer der Beginn eines neuen Lebensabschnitts. In Belgien stehen Eheleuten, die ihre Ehe beenden möchten, zwei Wege offen: die einvernehmliche Scheidung, schnell und friedlich wenn Einigung möglich ist, oder die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung, wenn der Konflikt andauert. In beiden Fällen stellen sich viele Fragen: Was wird aus den Kindern, der Wohnung, dem gemeinsamen Vermögen, den Schulden? Ein spezialisierter Anwalt begleitet Sie bei diesem Übergang, verteidigt Ihre Interessen und bewahrt, was bewahrt werden kann, insbesondere für die Kinder.

Warum ein auf Scheidung spezialisierter Anwalt?

Die Scheidung berührt alle Aspekte des Familienlebens: Vermögen, Kinder, Wohnung, Einkommen, manchmal sogar den Namen. Ein Generalist kennt die Grundzüge, aber der Spezialist hat konkrete Erfahrung mit Hunderten ähnlicher Situationen.

Der spezialisierte Anwalt weiß, Probleme vorherzusehen. Die Frage, die Ihnen heute nebensächlich erscheint – die Aufteilung der Schulkosten, das Schicksal der Lebensversicherung, die Rückzahlung des gemeinsamen Kredits – kann morgen explosiv werden. Der Spezialist hilft Ihnen, alles in den Vereinbarungen vorherzusehen.

Er kennt auch die Familienrichter Ihres Bezirks, ihre Empfindlichkeiten, ihre Praktiken. Diese Ortskenntnis ermöglicht es, die Strategie anzupassen, zu wissen, wann beharren und wann vergleichen.

Schließlich hat der Scheidungsanwalt Zuhör- und Emotionsmanagement-Fähigkeiten entwickelt. Diese Fälle sind emotional aufgeladen: Wut, Trauer, Gefühl der Ungerechtigkeit. Der Fachmann hilft Ihnen, Distanz zu gewinnen und das wirklich Wichtige vom verletzten Stolz zu unterscheiden.

Was kostet ein Scheidungsanwalt?

Die Tarife hängen wesentlich von der Scheidungsart und ihrer Dauer ab.

Für eine einvernehmliche Scheidung liegen die Honorare zwischen 1.500 und 3.000 Euro pro Ehepartner (oder für den gemeinsamen Anwalt, wenn Sie nur einen wählen). Diese Pauschale deckt die Erstellung der Vereinbarungen, die Einreichung des Antrags und das Erscheinen vor dem Richter ab. Das Verfahren dauert 2 bis 4 Monate.

Bei einer streitigen Scheidung explodieren die Kosten. Der Stundensatz (125 bis 200 Euro in der Provinz, mehr in Brüssel), multipliziert mit den vielen Arbeitsstunden – Austausch mit der Gegenseite, Schriftsätze, Verhandlungen – kann eine Rechnung von 5.000 bis 15.000 Euro oder mehr erzeugen, wenn sich die Sache hinzieht.

Prozesskostenhilfe gibt es für Personen mit geringem Einkommen. Ein Pflichtverteidiger kann Ihnen zugewiesen werden, wenn Sie weniger als 1.526 Euro netto pro Monat (Alleinstehende) oder 1.817 Euro (Haushalt) verdienen. Diese Schwellenwerte erhöhen sich pro unterhaltsberechtigte Person.

Die verschiedenen Scheidungsformen in Belgien

Die einvernehmliche Scheidung ist der schnellste und kostengünstigste Weg. Die Eheleute einigen sich über alles: das Schicksal der Kinder (Betreuung, Unterhalt), die Vermögensaufteilung, den Unterhalt zwischen Ex-Ehepartnern. Sie legen ihre Vereinbarungen dem Gericht vor, das prüft, ob sie das Kindeswohl wahren, und die Scheidung ausspricht.

Die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung greift, wenn sich die Eheleute nicht einigen können. Sie kann auf zwei Arten beantragt werden: entweder nach mindestens einjähriger Trennung (oder sechs Monaten, wenn beide die Zerrüttung anerkennen), oder sofort, wenn ein Ehepartner nachweist, dass das Zusammenleben unmöglich geworden ist.

Die Trennung von Tisch und Bett, wenig genutzt, beendet die Pflicht zum Zusammenleben ohne Auflösung der Ehe. Manche Paare wählen sie aus religiösen oder vermögensrechtlichen Gründen.

Die gesetzliche Lebenspartnerschaft endet einfacher durch einseitige Erklärung beim Standesamt. Fragen zu gemeinsamen Kindern und zur Vermögensaufteilung können jedoch das Familiengericht erfordern.

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Questions fréquentes

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Wenn Ihre Vereinbarungen gut vorbereitet sind, kann das Verfahren in 2 bis 4 Monaten abgeschlossen sein. Die Dauer hängt hauptsächlich von der Auslastung des Familiengerichts ab. In der Regel genügt eine Verhandlung, um die Scheidung auszusprechen.
Mein Ehepartner verweigert die Scheidung. Kann ich mich trotzdem scheiden lassen?
Ja, die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung kann einseitig beantragt werden. Sind Sie seit mindestens einem Jahr (oder sechs Monaten mit Zustimmung des anderen) faktisch getrennt, wird die Scheidung ausgesprochen, ohne dass Ihr Ehepartner sich widersetzen kann. Andernfalls müssen Sie nachweisen, dass die Zerrüttung unheilbar ist.
Wer behält das Familienheim während des Verfahrens?
Der Richter kann vorläufig die Nutzung des Familienheims einem Ehepartner zuweisen, in der Regel dem mit der Hauptbetreuung der Kinder. Diese vorläufige Maßnahme präjudiziert nicht die endgültige Aufteilung des Vermögens bei der Liquidation des Güterstands.
Wie läuft die Vermögensaufteilung?
Das hängt von Ihrem Güterstand ab. Bei Zugewinngemeinschaft (am häufigsten) wird das während der Ehe erworbene Vermögen hälftig geteilt. Bei Gütertrennung nimmt jeder mit, was ihm gehört. Ein Notar wird in der Regel hinzugezogen, um den Güterstand zu liquidieren und Immobilien aufzuteilen.
Spielt Verschulden noch eine Rolle bei der Scheidung?
Seit 2007 gibt es die Scheidung wegen Verschuldens in Belgien nicht mehr. Das Verschulden kann jedoch Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch zwischen Ex-Ehepartnern haben: Wer eine schwere Verfehlung begangen hat, die das Zusammenleben unmöglich machte, kann keinen Unterhalt beanspruchen.
Kann ich nach der Scheidung meinen Namen ändern?
Sie erhalten nach der Scheidung automatisch Ihren Geburtsnamen zurück. Mit Zustimmung Ihres Ex-Ehepartners können Sie jedoch seinen Namen weiter verwenden. Für die Kinder ändert die Scheidung nichts an ihrem Familiennamen.
Wie schütze ich meine Interessen, wenn mein Ehepartner alles Finanzielle regelt?
Zu Verfahrensbeginn können Sie beim Friedensrichter und dann beim Familiengericht dringliche vorläufige Maßnahmen beantragen: vorläufiger Unterhalt, Sperrung gemeinsamer Konten, Vermögensverzeichnis. Handeln Sie schnell, um zu verhindern, dass Vermögen verschwindet.
Ist Mediation vor der Scheidung Pflicht?
Nein, aber sie wird dringend empfohlen. Familienmediation ermöglicht oft, Einigungen über sensible Punkte (Kinder, Unterhalt, Vermögen) schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren zu finden. Die Gerichte empfehlen sie systematisch.

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